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Prüfungsamt Informatik

Neue Prüfungsordnung ab WiSe 2021/22

Für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2021/22 oder später mit dem Studium begonnen haben, gilt eine neue Fachprüfungsordnung! Sie finden diese auf der Startseite des Prüfungsamts Informatik unter "Dokumente und Informationen zur Prüfungsordnung Informatik 2021".

 

Wenn Sie bereits vor dem Wintersemester 2021/22 mit Ihrem Studium begonnen haben, bleiben Sie in der Prüfungsordnung 2012. Beachten Sie aber, dass es größere Änderungen in den Modulkatalogen gibt! Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Mentor in Verbindung, um ggf. die Mentorengenehmigung anzupassen.

Beachten Sie bitte auch, dass die alten Prüfungsordnungen von 2012 in absehbarer Zeit ausser Kraft treten und Sie bis dahin Ihr Studium abschließen oder in die neue Fachprüfungsordnung 2021 wechseln müssen:

  • Bachelor Informatik: bis 31. März 2025 (Korrektur auf 30. September 2025 geplant)
  • Bachelor Duales Studium Informatik: bis 31. Oktober 2025 (Korrektur auf 31. März 2026 geplant)
  • Master Informatik: bis 30. September 2023 (Korrektur auf 31. März 2024 geplant)

Wechsel der Prüfungsordnung (von PO 2012 nach FPO 2021)

Studierende der alten PO 2012 können sich jeweils zum Semesterbeginn beim Studierendensekretariat in die Studiengänge nach Fachprüfungsordnung 2021 umschreiben lassen, wenn sie dies wünschen. Vorteilhaft kann der Wechsel sein, wenn Sie sich noch am Beginn Ihres Studiums befinden und/oder noch nicht viele Leistungspunkte erreicht haben.

Aufgrund der geänderten Struktur des Studiengangs sollten Sie auf jeden Fall vorher prüfen, inwieweit Ihre bereits erbrachten Leistungen einem Wechsel automatisch übernommen werden bzw. auf Antrag anerkannt werden können. Die Informationen dazu entnehmen Sie bitte den entsprechenden Anerkennungsanträgen für den Bachelor- und den Master-Studiengang, der beim Prüfungsamt eingereicht werden muß.

Einige wichtige formale Unterschiede der Prüfungsordnungen 2012 und 2021
(ohne Gewähr einer Vollständigkeit!)

  • Die FPO 2021 erlaubt keine völlig freie Wahl der Vertiefung mehr, sondern nur noch vier fest vorgegebene Vertiefungsrichtungen. Die Notwendigkeit von Mentorengenehmigungen entfällt dabei.
    Im Bachelor-Studium muss die Vertiefungsrichtung spätestens mit der ersten Anmeldung einer Studien- oder Prüfungsleistung im Vertiefungsbereich gewählt werden. Die Wahl erfolgt über das Campusmanagement-System unisono, in der Regel nach dem dritten oder vierten Semester. Sie kann einmal auf Antrag geändert werden.
    Im Master-Studium muss die Vertiefungsrichtung bereits mit der Bewerbung / Einschreibung gewählt werden.
  • Die FPO 2021 erlaubt auch englischsprachige Pflichtveranstaltungen im Bachelor und im Master.
  • Für endgültig nichtbestehende Wahlmodule aus der Vertiefung sieht die FPO 2021 im Gegensatz zur PO 2012 gewisse Ausgleichsmöglichkeiten vor (maximal zweimal Wahl eines anderen Module; ggf. einmalig Wechsel der Vertiefungsrichtung; §10(4) FPO-B bzw. FPO-M).
  • Die Frist zum Rücktritt von Prüfungen aufgrund von Krankheit oder anderen zwingenden Gründen ist in der FPO 2021 drei Werktage nach der Prüfung (§18(3) der Rahmenprüfungsordnung). In der PO 2012 waren es fünf Werktage (§25(2) der Einheitlichen Regelungen).
  • Ein Freiversuch für eine Prüfung ist nach der FPO 2021 nicht mehr möglich, wenn die Prüfung bereits einmal regulär (wegen Nichtbestehens) wiederholt wurde (§10a der FPO-B bzw. FPO-M).
  • Die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten beträgt in der FPO 2021 18 Wochen (Bachelor) bzw. 26 Wochen (Master), anstelle von 4 bzw. 6 Monaten in der PO 2012.
    Zur Abschlussarbeit gehört in der FPO 2021 zwingend ein Kolloquium (20 Min. Vortrag + Diskussion), dessen Ergebnis zu 25% in die Note mit einfließt.
 
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