Prüfungsamt Elektrotechnik
Aktuelles:
- Informationen über Prüfungsangelegenheiten im Wintersemester 2024/25
- Information about examination regulations in the winter term 2024/25
- Studierende die während der "Corona-Semester" eine Prüfung nicht bestanden haben, können im Falle des endgültigen Nichtbestehens auf Antrag einen weiteren Prüfungsversuch erhalten. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der Dritten Änderungsordung der Rahmenprüfungsordnungen und den Regelungen zur coronabedingten Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen
- Wichtige Information für Studierende im Masterstudiengang Elektrotechnik: Die Themenvergabe und Betreuung für das Modul "Projektarbeit Elektrotechnik (4ETMA041)" und die Betreuung muss grundsätzlich durch Professoren des Fachbereichs ETI erfolgen. Eine Abweichung hiervon ist vor Beginn der Arbeit beim Prüfungsausschuss Elektrotechnik zu beantragen.
- Aus organisatorischen Gründen wird das Modul "Grundlagen der Hochfrequenztechnik" vom Wintersemester in das Sommersemester verlegt. Das Modul "Hochfrequenztechnik" wird vom Sommersemester in das Wintersemester verlegt!
- Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Ankündigungen auf der Startseite!
Fristen WiSe 2024/25:
(Für Details bitte den jeweiligen Unterpunkt anklicken!)
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Anmeldung zu Studienleistungen: vor der Abgabe der ersten (Teil-)Leistung
Die Anmeldung zu Studienleistungen (z.B. verpflichtende Abgabe von Übungsaufgaben, Praktikumsaufgaben, Hausarbeiten, Seminare, Projektarbeit, ggf. auch als Prüfungsvorleistung) muss über unisono zwingend vor der Abgabe der ersten (Teil-)Leistung erfolgen. Die Anmeldung ist in unisono vom 01.10.2024 bis 24.03.2025 freigeschaltet. Solange Sie nicht zur Studienleistung angemeldet sind, können und dürfen Sie keine Leistungen einreichen! Evtl. Probleme klären Sie bitte direkt mit dem zuständigen Lehrstuhl ab. Prüfen Sie bitte anhand der Modulbeschreibungen (siehe unten!), in welchen Modulen Sie eine Studienleistung erbringen müssen.
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Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen: bis 14 Tage vor der Prüfung
Die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen läuft vom 02.12.2024 bis jeweils 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung (von unisono wird uhrzeitengenau gerechnet!).
In der PO 2012 ist eine Anmeldung bei Kern- und Wahlpflichtfächern nur möglich, wenn eine Mentorengenehmigung vorliegt. Die Abgabefrist endet in diesem Semester am 24.01.2025.Beachten Sie abweichende Fristen für Prüfungen in Modulen, die aus anderen Studiengänge importiert werden. Informationen hierüber finden Sie beim Prüfungsamt des exportierenden Studiengangs.
Die genannten Fristen sind hart; eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefällen durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich! -
Anmeldung zu mündlichen Prüfungen: bis 7 Tage vor der Prüfung
Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen (Online-Anmeldung in unisono und anschließende Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer) muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (besser deutlich vorher!) erfolgen. Bei Drittversuchen muss die Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin über das Prüfungsamt erfolgen.
Wichtig: Angemeldete mündliche Prüfungen bzw. Prüfungsvorleistungen oder Studienleistungen, die nicht mehr im angemeldeten Semester stattfinden werden, müssen spätestens bis 8 Tage vor Ende des Semesters wieder abgemeldet werden. Nicht wahrgenommene Anmeldungen von Prüfungen, Prüfungsvorleistungen und Studienleistungen werden nicht ins Folgesemester übertragen und eine Ab- sowie Neuanmeldung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall wird Ihnen automatisch ein NE (bei benoteten Leistungen bedeutet das eine 5,0) eingetragen.
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Abmeldung: bis 7 Tage vor der Prüfung, Krankmeldung: bis 3 Arbeitstage nach der Prüfung
Eine reguläre Abmeldung von Prüfungen (d.h. ohne ärztliches Attest) ist in unisono bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Bitte beachten Sie, dass das unisono-System diese Frist anhand der tatsächlichen Uhrzeit der Prüfung berechnet.
Bei Krankheit gilt: Ein Rücktritt (bitte benutzen Sie hierfür das Rücktrittsformular) muss innerhalb von 3 Arbeitstagen (FPO 2022) bzw. 5 Arbeitstagen (PO 2012) nach der Prüfung zusammen mit dem Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schriftlich oder per E-Mail als PDF dem Prüfungsamt vorliegen; schicken Sie die Krankmeldung nicht an den Lehrstuhl des Prüfers. (Bei Einreichung per Post gilt der Poststempel.)
Kontakt
Kontakt: | Nadine Heuckmann Raum H-E 212 | Natalia Berg Raum H-E 212 |
Adresse: | Hölderlinstraße 3 57076 Siegen | |
Lageplan: | Gebäude E | |
Telefon: | 0271-740 4409 | 0271-740 4114 |
Email: | pruefungsamt-et@uni-siegen.de | |
Öffnungszeiten: | dienstags und donnerstags von 09:30 - 11:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung das Prüfungsamt ist am 4.10. + 7.10.24 nicht besetzt | mittwochs von 08:30 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung |
Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne PO 2023
Rahmenprüfungsordnung für alle Studiengänge
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne PO 2012
Prüfungsordnungen
Modulhandbuch
Studienverlaufspläne
Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Mentor.
Einheitliche Regelungen für alle Studiengänge
Formulare
Mentorengenehmigungen
Abschlussarbeiten
Themenvergabe / Anmeldung der Arbeit
- Zur Themenvergabe informieren Sie sich bitte selbständig bei den Lehrenden (Webseite oder ggf. auch persönlich). Als Themensteller (Erstprüfer) sind alle Professoren des Departments ETI zugelassen, sowie einige Professoren anderer Departments bzw. Fakultäten.
- In Absprache mit dem Erstprüfer kann eine Abschlussarbeit auch in Kooperation mit einem externen Unternehmen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Handreichung zur Durchführung externer Studienabschlussarbeiten.
- Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, muss sie mit dem entsprechenden Formular beim Prüfungsamt angemeldet werden.
Abgabe der Arbeit
- Abschlussarbeiten müssen in jedem Fall fristgerecht im Prüfungsamt ETI eingereicht werden.
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Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeiten während der Öffnungszeiten des Prüfungsamts Elektrotechnik oder Informatik persönlich ein.
Falls dies nicht möglich ist, senden Sie die Arbeit fristgerecht digital per E-Mail (als PDF, inklusive etwaigen Anhängen) und zusätzlich per Post in zweifacher gedruckter Ausfertigung mit Datenträger an:
Universität Siegen
Fakultät IV
Prüfungsamt ETI
Hölderlinstr. 3
57076 Siegen
- Sie müssen eine handschriftlich unterschriebene Erklärung in Ihrer Abschlussarbeit einbinden, in der Sie erklären, Ihre Arbeit (bei einer Gruppenarbeit Ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit) selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht zu haben.
Abschlussdokumente
Sobald sie die benötigte Zahl an Leistungspunkten erreicht haben, beantragen Sie bitte formlos per E-Mail an das Prüfungsamt die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente.
Die E-Mail-Adresse lautet:
Prüfen Sie bitte vorab in Ihrem Unisono-Konto, ob alle eingetragenen Daten der Richtigkeit entsprechen (z.B. Thema der Abschlussarbeit/ Projektarbeit in Deutsch und in Englisch, Prüfername, Adresse usw.). Die Erstellung der Abschlussdokumente dauert nach Beantragung in der Regel 3 Wochen.