Prüfungsamt Elektrotechnik
Aktuelles:
- Informationen über Prüfungsangelegenheiten im Wintersemester 2023/24
- Information about examinatin regulation in the winter term 2023/24
- Wichtige Information für Studierende im Masterstudiengang Elektrotechnik: Die Themenvergabe und Betreuung für das Modul "Projektarbeit Elektrotechnik (4ETMA041)" und die Betreuung muss grundsätzlich durch Professoren des Fachbereichs ETI erfolgen. Eine Abweichung hiervon ist vor Beginn der Arbeit beim Prüfungsausschuss Elektrotechnik zu beantragen.
- Informationen für Studierende der Bachelor-Studiengänge „Elektrotechnik“ und „Duales Studium Elektrotechnik“ zum Wahlpflichtmodulkatalog „Bachelor Elektrotechnik“ gem. Prüfungsordnung 2012
- Aus organisatorischen Gründen wird das Modul "Grundlagen der Hochfrequenztechnik" vom Wintersemester in das Sommersemester verlegt. Es wird somit erneut im kommenden Sommersemester 2023 angeboten und danach erst wieder im Sommersemester 2024. Das Modul "Hochfrequenztechnik" wird vom Sommersemester in das Wintersemester verlegt, entsprechend wird die Veranstaltung wieder im Wintersemester 2023/24 angeboten und danach erst wieder im Wintersemester 2024/25
- Hinweis: Bachelor Elektrotechnik PO 2012
Aus organisatorischen Gründen muss das Modul "Technisches Englisch" 3 LP vom Wintersemester in das Sommersemester verlegt werden. Es findet im kommenden Wintersemester (2022/23) noch einmal statt und wird dann erst wieder im Sommersemester 2024 angeboten
- Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Ankündigungen auf der Startseite!
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Wahlpflichtmodulkatalog: Bachelor Elektrotechnik und Bachelor Elektrotechnik dual
Kontakt
Kontakt: | Nadine Heuckmann Raum H-E 212 |
Adresse: | Hölderlinstraße 3 57076 Siegen |
Lageplan: | Gebäude E |
Telefon: | 0271-740 4409 |
Fax: | 0271-740 4112 |
Email: | pruefungsamt-et@uni-siegen.de |
Öffnungszeiten: | dienstags und donnerstags von 09:30 - 11:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Das Prüfungsamt ist in der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 geschlossen! |
Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne PO 2022
Rahmenprüfungsordnung für alle Studiengänge
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne PO 2012
Einheitliche Regelungen für alle Studiengänge
- Einheitliche Regelungen für Prüfungen
- Achte Änderung der Einheitlichen Regelungen
- Praktikumsordnung Bachelor / Dual ET
- Regelungen zur coronabedingten Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen in der Fakultät IV – Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät der Universität Siegen vom 11. Oktober 2023
Prüfungsordnungen
Modulhandbuch
Studienverlaufspläne
Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Mentor.
Formulare
Mentorengenehmigungen
Fristen
Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen
Die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen läuft im Sommersemester online vom 07.06.2023 bis jeweils 14 Tage vor schriftlicher Prüfung (von unisono wird uhrzeitengenau gerechnet!).
In der PO 2012 ist eine Anmeldung bei Kern- und Wahlpflichtfächern nur möglich, wenn eine Mentorengenehmigung vorliegt. Die Abgabefrist endet am 05.07.2023.
Beachten Sie abweichende Fristen, wenn die Klausuren von anderen Departments bzw. Fakultäten veranstaltet werden. Informationen hierüber finden Sie beim zuständigen Prüfungsamt der Fakultät.
Die genannten Fristen sind hart; eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefällen durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich!
Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen (Online-Anmeldung in unisono und anschließende Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer) muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (besser deutlich vorher!) erfolgen. Bei Drittversuchen muss die Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin über das Prüfungsamt erfolgen.
Wichtig: Angemeldete mündliche Prüfungen bzw. Prüfungsvorleistungen oder Studienleistungen, die nicht mehr im angemeldeten Semester stattfinden werden, müssen spätestens bis 8 Tage vor Ende des Semesters wieder abgemeldet werden. Nicht wahrgenommene Anmeldungen von Prüfungen, Prüfungsvorleistungen und Studienleistungen werden nicht ins Folgesemester übertragen und eine Ab- sowie Neuanmeldung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall wird Ihnen automatisch ein NE (bei benoteten Leistungen bedeutet das eine 5,0) eingetragen.
Abmeldung / Krankmeldung
Ein regulärer Rücktritt ist in unisono bis 7 Tage vor der Prüfung möglich.
Bei Krankheit gilt: Ein Rücktritt (bitte benutzen Sie hierfür das Rücktrittsformular) muss innerhalb von 3 Arbeitstagen (FPO 2022) bzw. 5 Arbeitstagen (PO 2012) nach der Prüfung zusammen mit dem Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schriftlich oder per E-Mail als PDF dem Prüfungsamt vorliegen; schicken Sie die Krankmeldung nicht an den Lehrstuhl des Prüfers. (Bei Einreichung per Post gilt der Poststempel.)
Abschlussarbeiten
Themenvergabe / Anmeldung der Arbeit
- Zur Themenvergabe informieren Sie sich bitte selbständig bei den Lehrenden (Webseite oder ggf. auch persönlich). Als Themensteller (Erstprüfer) sind alle Professoren des Departments ETI zugelassen, sowie einige Professoren anderer Departments bzw. Fakultäten.
- In Absprache mit dem Erstprüfer kann eine Abschlussarbeit auch in Kooperation mit einem externen Unternehmen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Handreichung zur Durchführung externer Studienabschlussarbeiten.
- Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, muss sie mit dem entsprechenden Formular beim Prüfungsamt angemeldet werden.
Abgabe der Arbeit
- Abschlussarbeiten müssen in jedem Fall fristgerecht im Prüfungsamt ETI eingereicht werden.
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Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeiten während der Öffnungszeiten des Prüfungsamts Elektrotechnik oder Informatik persönlich ein.
Falls dies nicht möglich ist, senden Sie die Arbeit fristgerecht digital per E-Mail (als PDF, inklusive etwaigen Anhängen) und zusätzlich per Post in zweifacher gedruckter Ausfertigung mit Datenträger an:
Universität Siegen
Fakultät IV
Prüfungsamt ETI
Hölderlinstr. 3
57076 Siegen
- Sie müssen eine handschriftlich unterschriebene Erklärung in Ihrer Abschlussarbeit einbinden, in der Sie erklären, Ihre Arbeit (bei einer Gruppenarbeit Ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit) selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht zu haben.
Abschlussdokumente
Sobald sie die benötigte Zahl an Leistungspunkten erreicht haben, beantragen Sie bitte formlos per E-Mail an das Prüfungsamt die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente.
Die E-Mail-Adresse lautet:
Prüfen Sie bitte vorab in Ihrem Unisono-Konto, ob alle eingetragenen Daten der Richtigkeit entsprechen (z.B. Thema der Abschlussarbeit/ Projektarbeit in Deutsch und in Englisch, Prüfername, Adresse usw.). Die Erstellung der Abschlussdokumente dauert nach Beantragung in der Regel 3 Wochen.