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Prüfungsamt Informatik

Aktuelles:

  • Das Prüfungsamt Informatik ist vom 07.09. - 22.09.2023 geschlossen. Vertretung in wichtigen Fällen: Prüfungsamt Elektrotechnik.
  • Studierende, die während der "Corona-Semester" eine Prüfung nicht bestanden haben, können im Falle des endgültigen Nichtbestehens auf Antrag einen weiteren Prüfungsversuch erhalten. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der dritten Änderungsordnung der Rahmenprüfungsordnungen 
    Für Studierende der "alten" Prüfungsordnung (2012) ist eine entsprechende Regelung in Vorbereitung.
Prüfungs-Angelegenheiten
Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne FPO 2021
Gültig für Studierende mit Studienbeginn ab dem WiSe 21/22.

Studiengangsbroschüre zum Bachelor Informatik

Die Studiengangsbroschüre zum Bachelorstudium Informatik stellt die Struktur des Studiums im Detail vor, gibt Hilfen zur Wahl der Vertiefungsrichtung, enthält exemplarische Studienverlaufspläne und inhaltliche Beschreibungen aller Module und gibt einen Überblick über wichtige organisatorische Regelungen im Studium.

Studienverlaufspläne

Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor.

Fachprüfungsordnungen (inkl. Modulhandbuch)

Rahmenprüfungsordnungen für alle Studiengänge

Prüfungsordnungen / Modulhandbücher / Studienverlaufspläne PO 2012
Gültig für Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 21/22.

Studienverlaufspläne

Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor.

Modulhandbuch

Prüfungsordnungen

Einheitliche Regelungen für alle Studiengänge

Mentorengenehmigungen

Bevor Sie eine Prüfungs- oder Studienleistung in einem Wahlmodulablegen können, benötigen Sie für Ihre Modulauswahl eine Genehmigung Ihres Mentors. Mehr dazu, insbesondere zu den Fristen, siehe "Prüfungen: Fristen und Termine". Eine Liste der Mentoren und die nötigen Formulare finden Sie in unserem Formularschrank.

Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung (PO 2012 --> FPO 2021)


Gültigkeit der alten PO 2012

Beachten Sie bitte, dass die alten Prüfungsordnungen von 2012 in absehbarer Zeit ausser Kraft treten und Sie bis dahin Ihr Studium abschließen oder in die neue FPO 2021 wechseln müssen:

  • Bachelor Informatik: bis 30. September 2025
  • Bachelor Duales Studium Informatik: bis 31. März 2026
  • Master Informatik: bis 31. März 2024

Wechsel der Prüfungsordnung (von PO 2012 nach FPO 2021)

Studierende der alten PO 2012 können sich jeweils zum Semesterbeginn beim Studierendensekretariat in die Studiengänge nach FPO 2021 umschreiben lassen, wenn sie dies wünschen. Vorteilhaft kann der Wechsel sein, wenn Sie sich noch am Beginn Ihres Studiums befinden und/oder noch nicht viele Leistungspunkte erreicht haben.

Aufgrund der geänderten Struktur des Studiengangs sollten Sie auf jeden Fall vorher prüfen, inwieweit Ihre bereits erbrachten Leistungen einem Wechsel automatisch übernommen werden bzw. auf Antrag anerkannt werden können. Die Informationen dazu entnehmen Sie bitte den entsprechenden Anerkennungsanträgen für den Bachelor- und den Master-Studiengang, der beim Prüfungsamt eingereicht werden muß.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel in den neuen Master-Studiengang zunächst einen informellen Antrag an das Prüfungsamt stellen müssen, in dem Sie Ihre gewählte Vertiefungsrichtung angeben müssen.

Einige wichtige formale Unterschiede der PO 2012 und FPO 2021 (ohne Gewähr einer Vollständigkeit!)

  • Die FPO 2021 erlaubt keine völlig freie Wahl der Vertiefung mehr, sondern nur noch vier fest vorgegebene Vertiefungsrichtungen. Die Notwendigkeit von Mentorengenehmigungen entfällt dabei.
    Im Bachelor-Studium muss die Vertiefungsrichtung spätestens mit der ersten Anmeldung einer Studien- oder Prüfungsleistung im Vertiefungsbereich gewählt werden. Die Wahl erfolgt über das Campusmanagement-System unisono, in der Regel nach dem dritten oder vierten Semester. Sie kann einmal auf Antrag geändert werden.
    Im Master-Studium muss die Vertiefungsrichtung bereits mit der Bewerbung / Einschreibung gewählt werden.
  • Die FPO 2021 erlaubt auch englischsprachige Pflichtveranstaltungen im Bachelor und im Master.
  • Für endgültig nichtbestehende Wahlmodule aus der Vertiefung sieht die FPO 2021 im Gegensatz zur PO 2012 gewisse Ausgleichsmöglichkeiten vor (maximal zweimal Wahl eines anderen Module; ggf. einmalig Wechsel der Vertiefungsrichtung; §10(4) FPO-B bzw. FPO-M).
  • Die Frist zum Rücktritt von Prüfungen aufgrund von Krankheit oder anderen zwingenden Gründen ist in der FPO 2021 drei Werktage nach der Prüfung (§18(3) der Rahmenprüfungsordnung). In der PO 2012 waren es fünf Werktage (§25(2) der Einheitlichen Regelungen).
  • Ein Freiversuch für eine Prüfung ist nach der FPO 2021 nicht mehr möglich, wenn die Prüfung bereits einmal regulär (wegen Nichtbestehens) wiederholt wurde (§10a der FPO-B bzw. FPO-M).
  • Die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten beträgt in der FPO 2021 18 Wochen (Bachelor) bzw. 26 Wochen (Master), anstelle von 4 bzw. 6 Monaten in der PO 2012.
    Zur Abschlussarbeit gehört in der FPO 2021 zwingend ein Kolloquium (20 Min. Vortrag + Diskussion), dessen Ergebnis zu 25% in die Note mit einfließt.
 
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