Prüfungstermine und Fristen
Termine
Hier finden Sie nachfolgend Prüfungspläne für schriftliche Klausuren:
- Klausurplan Sommersemester 2023
- Rahmenprüfungsplan für Sommersemester
- Rahmenprüfungsplan für Wintersemester
Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen
Die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen läuft im Sommersemester online vom 07.06.2023 bis jeweils 14 Tage vor schriftlicher Prüfung (von unisono wird uhrzeitengenau gerechnet!).
In der PO 2012 ist eine Anmeldung bei Kern- und Wahlpflichtfächern nur möglich, wenn eine Mentorengenehmigung vorliegt. Die Abgabefrist endet am 05.07.2023.
Beachten Sie abweichende Fristen, wenn die Klausuren von anderen Departments bzw. Fakultäten veranstaltet werden. Informationen hierüber finden Sie beim zuständigen Prüfungsamt der Fakultät.
Die genannten Fristen sind hart; eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefällen durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich!
Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen (Online-Anmeldung in unisono und anschließende Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer) muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (besser deutlich vorher!) erfolgen. Bei Drittversuchen muss die Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin über das Prüfungsamt erfolgen.
Wichtig: Angemeldete mündliche Prüfungen bzw. Prüfungsvorleistungen oder Studienleistungen, die nicht mehr im angemeldeten Semester stattfinden werden, müssen spätestens bis 8 Tage vor Ende des Semesters wieder abgemeldet werden. Nicht wahrgenommene Anmeldungen von Prüfungen, Prüfungsvorleistungen und Studienleistungen werden nicht ins Folgesemester übertragen und eine Ab- sowie Neuanmeldung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall wird Ihnen automatisch ein NE (bei benoteten Leistungen bedeutet das eine 5,0) eingetragen.
Abmeldung / Krankmeldung
Ein regulärer Rücktritt ist in unisono bis 7 Tage vor der Prüfung möglich.
Bei Krankheit gilt: Ein Rücktritt (bitte benutzen Sie hierfür das Rücktrittsformular) muss innerhalb von 3 Arbeitstagen (FPO 2021) bzw. 5 Arbeitstagen (PO 2012) nach der Prüfung zusammen mit dem Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schriftlich oder per E-Mail als PDF dem Prüfungsamt vorliegen; schicken Sie die Krankmeldung nicht an den Lehrstuhl des Prüfers. (Bei Einreichung per Post gilt der Poststempel.)